Inobhutnahme
Unser Schutzhaus bietet Kindern im Alter zwischen 2 und 12 Jahren sowie Säuglingen Sicherheit, wenn sie infolge familiärer Störungen vom Amt für Jugend und Familie in Obhut genommen werden. Vernachlässigung, psychische und physische Gewalt sind die häufigsten Anlässe für eine Aufnahme. Außer dem Schutz für die Kinder bieten wir den Eltern in Krisensituationen an, ihre Kinder freiwillig in Obhut zu geben, damit sie ihre Schwierigkeiten bearbeiten und Lösungsstrategien finden können. Das Team besteht aus MitarbeiterInnen mit verschiedenen pädagogischen Berufsabschlüssen, einer Hauswirtschaftsmeisterin und einem Hausmeister.
Unsere Regelleistungen sind:
Im Regelfall wechseln die Kinder nach sieben Tagen in die Klärungsstelle (Inobhutnahme und Klärung erfolgen in derselben Gruppe). In manchen Fällen entscheidet der Kostenträger nach sorgfältiger Prüfung, dass das Kind spätestens nach sieben Tagen zurück in die Familie gehen kann.
Zudem besteht die Möglichkeit für das Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg, einen Krisenplatz für maximal 4 Werktage zu belegen. Dieser darf ausschließlich von den Mitarbeitern des JHZ in Anspruch genommen werden.
Kontakt:
E-Mail:
vanessa.fischer@jufa-oldenburg.de