Hinweisgeber

Hinweisgeber


Seit Inkrafttreten des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz Hinweisgeberschutzgesetz, am 01.07.2023, sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten. Auch die Jugend- und Familienhilfe Oldenburg gGmbH ist hierzu verpflichtet.
Der Hinweisgeberkanal soll es Mitarbeitenden und anderen Personen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, ermöglichen, Verstöße gegen bestimmte Vorschriften zu melden. Die Hinweisgebenden sind durch das Gesetz vor Repressionen durch den Arbeitgeber geschützt.


Der Hinweisgeberkanal der Jugend- und Familienhilfe Oldenburg gGmbH kann über folgenden Link erreicht werden: https://jugend-und-familienhilfe-oldenburg.hinweis.digital/


Die Datenschutzerklärung zur Nutzung des Hinweisgeberkanals kann ebenfalls unter oben stehendem Link eingesehen werden. Alternativ gibt es hier die Datenschutzerklärung als PDF zum Download

 


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