Wichtig: Anfragen zur Inobhutnahme sind direkt an das Jugendamt der Stadt Oldenburg zu richten!
UNSER SCHUTZHAUS
Unser Schutzhaus bietet Kindern im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren sowie Säuglingen Sicherheit, wenn sie infolge familiärer Störungen vom Amt für Jugend und Familie in Obhut genommen werden. Vernachlässigung, psychische und physische Gewalt sind die häufigsten Anlässe für eine Aufnahme. Außerdem bieten wir den Eltern in Krisensituationen an, ihre Kinder freiwillig in Obhut zu geben, damit sie ihre Schwierigkeiten bearbeiten und Lösungsstrategien finden können.
Im Regelfall wechseln die Kinder nach sieben Tagen in die Klärungsstelle. In manchen Fällen entscheidet der Kostenträger nach sorgfältiger Prüfung, dass das Kind spätestens nach sieben Tagen zurück in die Familie gehen kann.
Zudem besteht die Möglichkeit für das Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg, einen Krisenplatz für maximal vier Werktage zu belegen.
DIE INOBHUTNAHME BIETET
KLÄRUNGSSTELLE nach § 34 SGB VIII
In der Klärungsphase findet eine umfassende diagnostische/sozialpädagogische Abklärung der problematischen Situation statt und der näheren Umstände, die hierzu geführt haben. Die diagnostische Phase dauert in der Regel drei Monate, in der die Lebenssituation des jungen Menschen unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Zusammenhangs genau betrachtet wird:
Die Kinder sollen Schutz und Zuwendung erfahren, verbunden mit der Möglichkeit, mittelfristig eine tragfähige Perspektive mit ihren Eltern zu entwickeln.
Bei Kindern, die nicht in die Familie zurückgeführt werden können, wird eine fördernde Lebensperspektive entwickelt. Dies kann eine Vermittlung in eine Pflegefamilie, in eine Erziehungsstelle oder in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung sein.
UNSER TEAM
Das Team besteht aus Mitarbeiter*innen mit verschiedenen pädagogischen Berufsabschlüssen, einer Hauswirtschaftsmeisterin und einem Hausmeister.
KONTAKT
E-Mail:
vanessa.fischer@jufa-oldenburg.de