SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE § 31 SGB VIII
Zentrale Aufgabe der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, Familien in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen und sie zu begleiten. Eltern werden motiviert und in die Lage versetzt, ihre Erziehungsaufgaben und damit verbundene Alltagsaufgaben wahrzunehmen. Je nach Bedarf und Gegebenheit in der Familie kommen hierfür verschiedene Methoden und Vorgehensweisen zum Einsatz, die sich an den Wünschen der Familie orientieren sowie wertschätzend und stärkenorientiert sind. Die Arbeit findet in der Familie, in den Räumlichkeiten der Einrichtung, sowie bei Bedarf auch im öffentlichen Raum statt.
ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT für Kinder und Jugendliche § 30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Unterstützungsmaßnahme, die Kinder und Jugendliche bei Problemen in der Familie, in der Schule oder in ihrem sozialen Umfeld begleitet und Orientierung anbietet. Der Erziehungsbeistand arbeitet in erster Linie parteiisch für das Kind oder die Jugendliche/den Jugendlichen, bezieht jedoch die Eltern und alle weiteren Beteiligten des Familiensystems in die Arbeit mit ein. Die Jugend - und Familienhilfe Oldenburg legt Wert auf eine angemessene räumliche Ausgestaltung für Kinder und Jugendliche. So stehen zur Verfügung:
AMBULANTES CLEARING
Das Ambulante Clearing dient in erster Linie der Abklärung familiärer Krisen und der Entwicklung möglicher Lösungsansätze für zukünftige Veränderungsprozesse. Die diagnostische Abklärung unter Einbeziehung des gesamten Familiensystems und Lebensumfeldes steht dabei im Vordergrund dieser Arbeit. Die folgenden Inhalte stehen hierbei im Fokus:
BEGLEITETER UMGANG
Im Fokus steht die Anbahnung eines angemessenen Kontaktes zwischen Eltern oder anderen Umgangsberechtigten und ihren Kindern unter kindgerechten und spannungsarmen Bedingungen. Begleiteter Umgang wird eingesetzt bei:
Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, evtl. bestehende Konflikte zu reduzieren und die Beteiligten baldmöglichst zu befähigen, den Umgang zum Kind in eigener Verantwortung zu gestalten.
BETREUTES WOHNEN - Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Hierbei geht es um die Begleitung junger volljähriger Menschen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. Voraussetzung für die Aufnahme sind ausreichende Eigenmotivation sowie ausreichende Fähigkeiten zur Selbstorganisation. Diese werden am Anfang der Maßnahme mit Hilfe von Fragebögen und Zielvereinbarungen abgeklärt.
Personen mit unbehandelter Abhängigkeitserkrankung werden nicht aufgenommen. Ebenso können Personen mit zeitweiliger oder dauerhafter schwerer und wirklichkeitsverzerrender Wahrnehmungsbeeinträchtigung (Psychosen, Wahnvorstellungen etc.) nicht aufgenommen werden.
PFLEGEELTERNBERATUNG §§ 27, 33, 37 Absatz 2 SGB VIII
Mit diesem Angebot werden Pflegekinder und Pflegeeltern sowie die Eltern der Herkunftsfamilie, Geschwister oder weitere Verwandte angesprochen. In der Zusammenarbeit geht es um eine Unterstützung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Themen von Pflegekindern. Die pädagogische Arbeit findet in einer unserer Einrichtungen, im Lebensumfeld der Familie oder im Haushalt der Pflegefamilie statt.
WEITERE Angebote
Die Angebote der ambulanten Hilfen sind vielfältig und beinhalten unter anderem
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